5.Mose 19,15

April 13

Heutige Bibellese:

5.Mose 18,1-20,20 / Lukas 16,1-18 / Psalm 84,1-13 / Sprüche 12,26-28


Vor Gericht hatte eine Anklage nur dann bestand, wenn es mindestens zwei Zeugen gab. Das war besonders dann wichtig, wenn es sich um Verbrechen handelte, die mit dem Tod geahndet wurden (4.Mo 35,30). Eine Schwierigkeit besteht darin, dass es oft keine Augenzeugen für ein Verbrechen gibt. Doch vermutlich ist der Begriff „Zeuge“ (Hebräisch ed) weiter gefasst, so dass auch Sachbeweise als Zeugen gelten.

Wenn jemand seinem Nächsten [...] irgendein Tier in Verwahrung gibt und es stirbt [...] Falls es aber zerrissen worden ist, soll er es als Beweis [Hebr. ed] herbeibringen; er braucht das Zerrissene nicht zu erstatten. (2.Mo 22,9.12)

Auch der Steinhaufen, den Jakob und Laban als Zeugen zwischen sich errichten, wird ed genannt (1.Mo 31,46-48). In beiden Fällen sind eindeutig keine Augenzeugen gemeint, so dass man schließen kann, dass auch in Strafprozessen Sachzeugnisse anerkannt wurden.

Im NT treffen wir häufig auf diese Praxis des zwei- oder dreifachen Zeugnisses. Als Jesus nach seiner Verhaftung vor den Hohen Rat geführt worden war, suchte man Zeugnisse gegen ihn, um ihn zu Tode zu bringen. Doch das Problem war, dass die Zeugenaussagen nicht übereinstimmten (Mk 14,56). Schließlich fand man zwei falsche Zeugen, die bezeugten, dass Jesus gesagt hätte, er könne den Tempel abbrechen und in drei Tagen wieder aufbauen (Mt 26,60-61). Doch: auch ihr Zeugnis war nicht übereinstimmend (Mk 14,59)! Jesus hätte freigelassen werden müssen. Der Hohepriester wusste sich keinen anderen Rat mehr, als Jesus direkt auf seine Gottessohnschaft anzusprechen und ihn dann wegen Gotteslästerung zu verklagen (Mk 14,60-64).

Auch innerhalb der Gemeinde soll das Prinzip des doppelten oder dreifachen Zeugnisses gelten, z.B. gegenüber in der Sünde verharrenden Geschwistern oder bei Klagen über Älteste (Mt 18,16; 1.Tim 5,19).


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