Lukas 2,42
Heutige Bibellese:
4.Mose 4,1-5,31 / Lukas 2,36-52 / Psalm 62,1-13 / Sprüche 11,15
In Israel begann die Religionsmündigkeit für die Mädchen im Alter von 12 Jahren und einem Tag, bei den Jungen ein Jahr später. Davor waren sie nicht verpflichtet, das Gesetz zu halten und wurden dementsprechend auch nicht bestraft, wenn sie es übertraten. Um sie jedoch auf die Religionsmündigkeit vorzubereiten, wurden die Kinder schon deutlich früher im Gesetz ausgebildet und an die zukünftigen Pflichten gewöhnt. Vor besagtem Alter waren die Kinder z.B. noch nicht dazu verpflichtet, am Versöhnungstag zu fasten. Doch im Zuge der Vorbereitung begann man bereits neun- oder zehnjährige Jungen mehrere Stunden fasten zu lassen und mit elf oder zwölf Jahren dann bereits einen ganzen Tag. Dies war nicht vom Gesetz vorgeschrieben, sondern eine Gewohnheit, damit sie rechtzeitig in diesen Dingen geübt waren und sie ausüben konnten, sobald es gefordert wurde.
Beschämt es uns nicht, wenn wir sehen, wie viel Sorgfalt die Juden auf die religiöse Erziehung der Kinder legen – entsprechend dem Auftrag Gottes (5.Mo 4,10; 6,7; 11,19 u.a.m.)? Es gibt kein „zu früh“, um die Kinder mit der Wahrheit – Jesus Christus – vertraut zu machen, wohl aber ein „zu spät“!