Römer 14

Sept 17

Heutige Bibellese:

Jeremia 33,1-34,22 / Römer 14,1-23 / Psalm 63,1-12 / Sprüche 23,19-21


Dem Kapitel 14 liegt eine Situation zugrunde, die besonders die Anfangszeit der Gemeinde betraf. Glaubende aus dem Judentum brachten ihre besonderen Vorstellungen über Essen, Trinken, Beachtung bestimmter Tage, Gebräuche usw. mit, während Heidenchristen von solchen Dingen völlig frei waren und dazu neigten, ihre jüdischen Brüder als schwach anzusehen und zu verachten. Das führte zu vielen Spannungen und Konflikten. Heute ist dieses Thema für uns nicht mehr aktuell, doch dafür bewegen und entzweien die Christenheit andere Fragen, so dass auch wir aus diesem Kapitel einiges Lernen können.

Es werden drei Grundsätze aufgestellt, an denen sich das Verhalten eines Christen orientieren soll. Und jeder dieser Grundsätze ist mit einer entsprechenden Ermahnung verbunden. Der erste Grundsatz wird in V.3-8 behandelt. Es ist der Grundsatz der christlichen Freiheit. Wir besitzen in Dingen, die im NT nicht geregelt werden, Freiheiten, die wir vor dem Herrn ausleben dürfen, ohne dass andere diesbezüglich über uns bestimmen und sich als unsere Herren aufspielen dürften. Wichtig ist nur, dass wir das, was wir tun, für den Herrn und in Dankbarkeit ihm gegenüber ausführen („keiner lebt sich selbst“; V.7). Und es muss im Glauben geschehen, d.h. es darf unser Gewissen nicht belasten (V.22-23). Das ist die Ermahnung.

Der zweite Grundsatz ist die individuelle Verantwortung Gott gegenüber (V.10-12). Ich darf mich nicht zum Richter meines Bruders machen; er ist Gott Rechenschaft schuldig (und wird deshalb vor dessen Richterstuhl gestellt werden), nicht aber mir! Daraus folgt die Ermahnung, nicht andere zu richten, sondern die Energie darauf zu verwenden, anderen keinen Anstoß zu geben (V.13)!

Das führt direkt zum dritten Punkt, dem Grundsatz der christlichen Bruderschaft oder Brüderlichkeit. Christus hat meinen Bruder mit seinem Tod teuer erkauft (V.15). Deshalb darf ich nichts tun, was meinen Bruder zu Fall bringen könnte (V.21). Wir sollen dem Frieden nachstreben und der gegenseitigen Erbauung (V.19), nicht Unfrieden stiften und das Werk Gottes zerstören (V.20).


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