Johannes 8,31-59

Mai 16

Heutige Bibellese:

Richter 20,1-21,25 / Johannes 8,31-59 / Psalm 113,1-9 / Sprüche 15,5-7


Jesus sagte den Juden, die an ihn geglaubt hatten, dass sie an seinem Wort festhalten und es befolgen sollten. Dann erst würden sie wirklich seine Jünger werden, die Wahrheit erkennen und frei werden. Der „Glaube“ (V.31), den Jesus in den Juden sah, war noch kein „rettender Glaube“, sondern ein „Für-wahr-halten“ der von Jesus zuvor gesprochenen Worte. Aber die „Anfangshürde“ war quasi genommen und wenn sie „dranblieben“, würden sie mehr von der Wahrheit erkennen und frei werden. In Vers 36 wird ergänzt, dass noch etwas anderes für die Freiheit nötig ist: der Sohn Gottes selbst macht frei. Jesus selbst ist die Wahrheit (14,6), und diese Wahrheit wird im Wort offenbart. Das Erkennen dieser Wahrheit ist die Grundlage der Befreiung (V.31). Erkenntnis findet oft stufenweise statt. Das Licht nimmt zu, die Herrlichkeit Christi erleuchtet die Seele mehr und mehr und dann kommt der Punkt, wo das Herz ihn mit Freuden aufnimmt – und frei wird. Wo das Herz dagegen unbeteiligt bleibt (rein intellektuelle Auseinandersetzung, formaler Traditionalismus), da bleibt das Licht der vollen Wahrheit unerträglich und wird zum Anstoß und Stolperstein (vgl. V.37.45).

Die Juden hatten „Probleme“ mit diesen Aussagen Jesu. Sie verließen sich auf ihre Abstammung von Abraham und rühmten sich des Gesetzes (vgl. Röm 3,23). Doch was waren sie unter dem Gesetz? Sklaven! Sklaven der Sünde (V.31); sie brachen das Gesetz, auf das sie so stolz waren, und gingen auch nicht in den Fußstapfen Abrahams (vgl. Röm 4,12), sondern erwiesen sich als Kinder des Teufels (V.44). Während der Sohn für immer im Haus des Vaters bleibt, gilt das nicht für Sklaven (V.35)! Das Gesetz schafft keine dauerhafte Beziehung zu Gott (im Gegenteil: jede Sünde, d.h. Gesetzesübertretung, stellt einen neuen Bruch der Beziehung dar). Nur die Befreiung vom Gesetz durch den Sohn kann eine unverbrüchliche Beziehung zu Gott schenken, die zu dauerhaftem Bleiben im Haus des Vaters berechtigt! 


Nächster Tag Vorheriger Tag