1.Mose 48

Jan 23

Heutige Bibellese:

1.Mose 47,1-48,22 / Matthäus 15,1-28 / Psalm 20,1-10 / Sprüche 4,20-27


Der (männliche) Erstgeborene einer Familie besaß bestimmte Sonderrechte. Z.B. erbte er doppelt so viel wie seine Brüder (5.Mo 21,15-17). Der Vater durfte dieses Erstgeburtsrecht nicht einfach einem anderen seiner Söhne übertragen und dadurch Lieblinge bevorzugen. Dennoch konnte das Erstgeburtsrecht verloren gehen, wenn der Sohn es verkaufte oder verwirkte. Im Falle eines Verkaufs fiel das Recht dann dem Käufer zu (vgl. Esau und Jakob). Wenn der Sohn das Recht jedoch durch schändliches Verhalten verwirkte (wie Ruben, als er zur Nebenfrau seines Vaters einging; 35,22; 49,4; 1.Chr 5,1), dann fiel es auf den Vater zurück, so dass dieser frei entscheiden konnte, welchem seiner Söhne er dies übertrug. Jakob gibt dieses an Josef weiter, indem er dessen beide Söhne zu gleichberechtigten Erben macht (wodurch Josefs Anteil verdoppelt ist).

Die Adoption der Söhne Josefs (V.5) war erforderlich, weil ihre Mutter eine Ägypterin war und ihre Kinder deshalb in streng gesetzlichem Sinne nicht zu Abraham gehören (vgl. Esr 10,3, wo alle ausländischen Frauen mit ihren Kindern vom Volk Israel getrennt und weggeschickt werden). Doch Jakob nimmt sie als seine Kinder auf und setzt sie an die Stelle seiner Erstgeborenen Ruben und Simeon (V.5; auch Simeon hat den väterlichen Segen verspielt: 34,25-29; 49,5-7).

Auch wir, die Glaubenden aus den Nationen, waren einst „Fremdlinge“ (d.h. ohne irgendwelche Rechte) bezüglich der Bündnisse und Verheißungen Gottes (Eph 2,12). Doch Jesus Christus hat durch seinen Tod auch alles trennende, was uns von den Segnungen ausschloss, beseitigt (Eph 2,14-15). Ihm gebührt der Dank und die Ehre dafür, dass er uns zu Heiligen und Hausgenossen Gottes gemacht hat!

So seid ihr nun nicht mehr Fremde und Nichtbürger, sondern ihr seid Mitbürger der Heiligen und Gottes Hausgenossen. (Eph 2,19)


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