Josua 16-17; 18,7

April 30

Heutige Bibellese:

Josua 16,1-18,28 / Johannes 1,1-28 / Psalm 100,1-5 / Sprüche 14,7-8


Bei der Aufteilung des Landes erhielt der Stamm Josef zwei Erbteile, weil dessen Söhne Ephraim und Manasse getrennte Erbteile bekamen. Der Stamm Levi erhielt dagegen kein Erbteil.

Ein doppeltes Erbteil stand eigentlich dem Erstgeborenen Sohn zu:

[...] dann soll es geschehen an dem Tag, an dem er seine Söhne erben lässt, was ihm gehört [...] soll er den Erstgeborenen [...] anerkennen, dass er ihm zwei Teile von allem gibt, was sich bei ihm findet. Denn er ist der Erstling seiner Kraft, ihm gehört das Recht der Erstgeburt. (5.Mo 21,16-17)

Demnach hätte dem Stamm Ruben ein doppeltes Erbteil zugestanden (1.Mo 49,3). Doch weil Ruben gesündigt hatte, indem er zu der Nebenfrau seines Vaters eingegangen war, wurde ihm kein Vorrang unter seinen Brüdern gewährt, sondern sein Erstgeburtsrecht anderen Stämmen übertragen (1.Mo 35,22; 49,4). Das doppelte Erbteil ging an Josef.

Ein weiteres Vorrecht der Erstgeborenen bestand darin, dass sie für die Familie den Priesterdienst ausübten (Opferung, Segnung). Dieses Vorrecht ging auf den Stamm Levi über, der anstelle der Erstgeborenen dem HERRN dienen sollte und aus deren Mitte er Aaron und dessen Nachkommen zu Priestern berief (18,7; 4.Mo 3,41).

Das dritte Vorrecht des Erstgeborenen war die Herrschaft über  die Brüder (vgl. 1.Mo 25,23, wo betont wird, dass entgegen der üblichen Gewohnheit der Jüngere, Jakob, über den Älteren, Isaak, herrschen würde). Dieses Vorrecht wurde dem Stamm Juda zuteil (1.Mo 49,10): Nicht weicht das Zepter von Juda, noch der Herrscherstab zwischen seinen Füßen weg [...].


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