Richter 10,12.18; 11,1-12
Heutige Bibellese:
Richter 10,1-11,27 / Johannes 6,47-71 / Psalm 108,1-14 / Sprüche 14,31
Die Erwähnung, dass auch die Maoniter (10,12), von denen bisher noch nicht die Rede war, die Israeliten gequält und bedrängt hatten, zeigt, dass das Buch der Richter nur Auszüge berichtet und keinesfalls ein vollständiger Bericht dieser Zeit ist.
Es war bereits der fünfte Abfall Israels (nach Kap. 3; 4-5; 5-8; 9; wenn man Otniel und Ehud zusammenfasst), und wir finden hier Parallelen zum fünften Sendschreiben der Offenbarung (an Sardes; Off 3,1-5), das (wenn man so will) die Reformation und den Protestantismus beschreibt. Der Name Jeftah bedeutet „er öffnet“ – durch die Reformation bekamen die Menschen die Bibel zurück und sie wurde ihnen geöffnet. Das macht sich auch am Umgang Jeftahs mit den Feinden bemerkbar. Er vernichtet sie nicht sofort, sondern beweist ihnen ihr Unrecht zunächst aus der Bibel (anhand der Geschichte Israels, wie sie in den Büchern Mose aufgezeichnet ist). Selbst Gott vernichtet seine Feinde (die Nichtglaubenden) nicht blindlings, sondern schlägt die Bücher auf und redet vor dem großen weißen Thron mit ihnen über ihre Sünden (vgl. Off 20,11-12). Es gibt keinen Menschen, der ein zu großer Feind Gottes wäre, dass es sinnlos wäre, mit ihm über Gott und das Evangelium zu reden!
Als die Not unter den Ammonitern unerträglich groß wird, sucht das Volk nach einem Anführer, der sie von den Ammonitern retten würde. Doch anstatt Gott darum zu bitten, ihnen einen Retter zu geben (wie es in früheren Fällen geschehen war; 3,9; 4,6; 6,14), übernahmen die Israeliten selbst die Wahl (11,6)!
Um sich vor den Auswüchsen einer zentralen Gewalt wie der des Papstes im Katholizismus (besonders während des Mittelalters) zu schützen, erhielt die Demokratie Einzug in den Protestantismus. Dabei übersah man, dass nicht Menschen, sondern Gott selbst die Führer für sein Volk wählt. Aufgabe der Gemeinde ist lediglich, die von Gott gewählten und begabten Menschen zu erkennen und zu respektieren (vgl. 1.Thess 5,12 Elb: „erkennen“; bzw. 5.Mo 17,15).