2.Könige 12,5-17

Juli 15

Heutige Bibellese:

2.Könige 11,1-12,22 / 2.Thessalonicher 2,1-17 / Psalm 12,1-9 / Sprüche 19,8-9


König Joasch lag es am Herzen, den Tempel, der während der Regierungszeit Ataljas vernachlässigt worden war, so dass er Risse bekommen hatte, auszubessern. Er bestimmte, dass das Geld, das von der Musterung und Schätzung von Personen in den Tempel kam, sowie die freiwilligen Geldgaben für die Ausbesserung des Tempels zu verwenden (V.5-6). Doch zu seinem Ärger musste er feststellen, dass dies nicht geschah (V.7). Man muss nicht unbedingt annehmen, dass die Priester das Geld für sich selbst verwendet hatten. Vermutlich wurde es für andere Belange des Tempels genutzt. V.14 könnte z.B. ein Hinweis darauf sein, dass man neue Geräte für den Tempel anfertigte, weil Atalja und ihre Söhne alle heiligen Dinge für die Baalim geraubt hatten (2.Chr 24,7). Dass auch das nötig war, zeigt die Tatsache, dass nach Abschluss der Ausbesserungsarbeiten das übrige Geld zu genau diesem Zweck genutzt wurde (2.Chr 24,14).

Um sicherzustellen, dass das Geld zu keinem anderen Zweck verwendet werden konnte, ließ Jojada einen Kasten aufstellen, in dessen Deckel ein Loch gebohrt war. Sobald der Kasten voll war, wurde das Geld herausgenommen, von dem Schreiber des Königs und dem Hohepriester gezählt und an die Werkführer gegeben, die die Aufsicht über die Ausbesserungsarbeiten hatten und davon die Zimmerleute, Handwerker, Bauleute, Maurer und Steinhauer bezahlten sowie das Werkmaterial (Holz und Steine; V.12-13; 2.Chr 24,12).

Die Werkführer erhielten das gesammelte Geld, ohne dass weiter mit ihnen abgerechnet wurde, weil sie gewissenhaft waren (V.16). Auch wir sollten in allem so gewissenhaft sein und arbeiten, das man uns solches Vertrauen entgegenbringen könnte. Dennoch sollte niemand verlangen, in finanziellen Angelegenheiten von Kontrollen ausgenommen zu werden. Im Gegenteil: Wer gewissenhaft ist, hat nichts zu verbergen, muss keine Kontrolle scheuen und sollte vielmehr von selbst anbieten, überprüft zu werden.

In V.17 wird betont, dass das Geld der Schuld- und Sündopfer nicht in das Haus des HERRN gebracht wurde, weil es für die Priester bestimmt war. Wenn jemand eine Schuld begangen hatte, dann musste nicht nur die Schuld erstattet werden, sondern ein Fünftel mehr. Das Geld ging im Normalfall an den Geschädigten. Wenn das nicht möglich war und auch kein Löser (Verwandter) vorhanden war, dem man die Schuld erstatten konnte, dann bekam der Priester das Geld, der für den Schuldner Sühnung erwirkte (4.Mo 5,7-8). Das war auch der Fall, wenn man sich am Heiligen versündigt hatte (3.Mo 5,16). Bezüglich der Sündopfer gibt es im Gesetz keine Anordnung, dass der Priester Geld erhalten sollte. Vers 17 muss sich diesbezüglich also auf eine später eingeführte Praxis beziehen.


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