Matthäus 26,39-44

Febr 09

Heutige Bibellese:

2.Mose 5,22-7,25 / Matthäus 26,14-46 / Psalm 32,1-11 / Sprüche 9,10-12


In Bremen sagt man: „Dreimal ist Bremer Recht!“, und in anderen Regionen gibt es ähnliche Sprüche. Doch eigentlich müsste es heißen: „Dreimal ist biblisches Recht!“. Jesus flehte genau dreimal zu seinem Vater, dass der Kelch des Leidens (seine Kreuzigung), von ihm genommen würde, falls dies möglich sei.

Auch Paulus flehte genau dreimal, dass der Herr ihn von seinem „Dorn im Fleische“ befreien möge. Nach dem dritten Mal sagte der Herr ihm, dass ihm dessen Gnade genügen würde (2.Kor 12,7-9). Fortan akzeptierte Paulus seine körperliche Schwäche und konnte sich sogar ihrer rühmen!

Durch zwei oder drei Zeugen wird eine Sache nach jüdischem Recht endgültig festgelegt. Bei drei übereinstimmenden Zeugen gilt eine Sache als bewiesen. Doch Paulus sieht eine Sache auch durch eine dreimalige Wiederholung als hinreichend bezeugt an (2.Kor 13,1-2). Deshalb ist auch durch dreimaliges Gebet unser Anliegen vor Gott ausreichend dargelegt.

Wenn es um Fürbitte für andere Menschen geht, insbesondere darum, dass bestimmte Menschen zum Herrn finden mögen, dann können wir uns ein Vorbild an der Witwe in Lk 18,1-8 nehmen und solange beten, bis der Herr das Gebet erhört hat. Doch wenn es um persönliche Wünsche wie in den oben genannten Fällen geht, sollten wir vielleicht nicht endlos bitten, sondern bereit sein, den Willen des Herrn für unser Leben zu akzeptieren. Andernfalls besteht die Gefahr, dass wir nur noch an unsere Wünsche denken und den Blick dafür, was der Herr für unser Leben vorgesehen hat, verlieren!


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